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  • Jan 2022

    Bericht des unabhängigen, interdisziplinären Beirats zum Beschäftigtendatenschutz - pdf | 628 KB

    Interdisziplinärer Beirat zum Beschäftigtendatenschutz

    In einer digitalisierten, datengetriebenen Arbeitswelt fallen immer mehr personenbezogene Daten von Beschäftigten an. Spezifische gesetzliche Regelungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmer*innen fehlen bisher. Der interdisziplinäre Beirat zum Beschäftigtendatenschutz sollte daher in Umsetzung des Koalitionsvertrags der 19. Legislaturperiode prüfen, ob ein eigenständiges Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz notwendig ist. Der Beirat legte in seinem Abschlussbericht zwölf Thesen für einen zukunftsfähigen Beschäftigtendatenschutz vor.

    Sonstige Veröffentlichungen

    Beschäftigtendatenschutz