Künstliche Intelligenz
Stellungnahme der Bundesregierung zum KI-Weißbuch der EU-Kommission
Veröffentlicht am 28. Nov 2020
In ihrer 28-seitigen Stellungnahme nimmt die Bundesregierung detailliert Stellung zu den Überlegungen der EU-Kommission für den zukünftigen Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Wirtschaft, Arbeit und Gesellschaft.
In einer 28-seitigen Stellungnahme nimmt die Bundesregierung detailliert Stellung zum KI-Weißbuch der EU-Kommission für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Wirtschaft, Arbeit und Gesellschaft in Europa.
Im Februar hat die Europäische Kommission ihre Digitalstrategie bestehend aus einer Datenstrategie, einem Bericht zu Fragen von Sicherheit und Haftung und dem Weißbuch zu KI veröffentlicht. Mit dem Weißbuch Künstliche Intelligenz legt die Kommission einen Vorschlag vor, der einerseits die Nutzung von KI fördern, andererseits die mit der Technologie einhergehenden Risiken eindämmen soll.
Zentrales Anliegen des Weißbuchs ist es, das Vertrauen der Gesellschaft in die Möglichkeiten von KI zu stärken. Als ein Element sieht sie einen auf die Besonderheiten von KI abgestimmten Regulierungsrahmen. Leitideen des Weißbuchs sind die Schaffung von Ökosystemen für Exzellenz und Vertrauen sowie ein sicherer und vertrauenswürdiger Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Die EU-Kommission hat die Mitgliedsstaaten um eine Stellungnahme gebeten, die allen anderen Interessieren ebenfalls offenstand. Innerhalb der Bundesregierung sind neben den drei Federführern der KI-Strategie - Arbeits-, Wirtschafts- und Bildungsministerium - noch das Innen- und das Justizministerium am Weißbuch-Prozess beteiligt. Im Bundesarbeitsministerium wirkte die Abteilung Denkfabrik an der Erstellung und Abstimmung der deutschen Position zum Weißbuch mit.
Das BMAS hat über die Denkfabrik drei zentrale Anliegen in die deutsche Stellungnahme eingebracht und bekennt sich damit zur Forderung nach einem kohärenten und EU-weiten Rechtsrahmen:
KI-basierte Produkte müssen genauso sicher sein wie jedes andere Produkt auch. Deshalb spricht sich das BMAS für einen risikobasierten und abgestuften Umgang mit KI-Anwendungen aus. KI-basierte Systeme und Dienstleitungen müssen in der Praxis transparent, nachvollziehbar und unter menschlicher Kontrolle stehen. Nur so können Erwerbstätige sowie Verbraucherinnen und Verbraucher Vertrauen im Umgang KI erlangen.
Wenn es um die Sicherheit von Produkten geht, müssen EU-weit die gleichen Regeln gelten, z.B. wenn es um die Zulassung und Nutzung von KI-Systemen geht. Das BMAS spricht sich deshalb für einen verbindlichen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz aus, der Sicherheit gewährleistet, Raum für Innovationen schafft und den europäischen Binnenmarkt im Sinne einer Harmonisierung stärkt.
Ein verbindlicher Rechtsrahmen stärkt dabei nicht nur den Binnenmarkt, sondern auch die digitale Souveränität Europas. Wer in Europa eine KI-Anwendung in den Verkehr bringt und betreibt, muss sich an unseren Werten orientieren und den Regularien zu deren Einhaltung und Durchsetzung folgen.
Stellungnahme der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland
Weiterführende Informationen
Weitere Stellungnahmen und Analysen zum KI-Weißbuch der EU-Kommission wurden veröffentlich durch:
- Council of European Professional Informatics Societies
- Karlsruher Institut für Technologie / Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse [PDF]
- Deutscher Anwaltverein
- Bundesrat
- DGB
- AlgorithmWatch
- Deutscher Juristinnenbund
- Centrum für Europäische Politik
- Stiftung Neue Verantwortung
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Naturschutzbund Deutschland, Germanwatch und Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring
- eco - Verband der Internetwirtschaft
- Bundesrechtsanwaltskammer
- Bitkom